Bei Glatteis stürze ich auf dem Gehsteig vor dem Haus des Nachbarn.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Der Ehepartner stirbt bei einem Verkehrsunfall, den jemand anderer verursacht hat.
Bekomme ich Trauerschmerzengeld vom Unfallgegner?

Bei einem Sturm fällt ein Baum von meinem Grundstück um und beschädigt das davor parkende Auto.
Kann der Eigentümer die Reparaturkosten von mir verlangen?

Fast täglich kommt es zu derartigen Zwischenfällen. Durch das Schadenersatzrecht soll eine Wiedergutmachung für eingetretene Schäden geleistet werden. Ein Schaden alleine ist jedoch noch kein Grund, dass auch tatsächlich Schadenersatz geleistet werden muss.
Viele weitere Voraussetzungen müssen beachtet werden.
Wir helfen Ihnen, erlittene Schäden erfolgreich geltend zu machen oder ungerechtfertigte Forderungen gegen Sie abzuwehren.

Aktuelles aus "Zivilrecht"

Muss der Nachbar überwachsende Pflanzen hinnehmen?

Im vorliegenden Fall klagten die Eigentümer eines Gartengrundstücks ihren Nachbarn. …

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Gemeinde haftet nicht für Radunfall auf beschädigtem Weg

In der anwaltlichen Praxis als Vertreter etlicher Gemeinden fällt auf: …

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