Sie haben sich eine kleine Vorsorgewohnung angeschafft oder ein Haus von den Großeltern geerbt und wollen diese nun vermieten? Auf der Suche nach einem Muster Mietvertrag geben die online Suchmaschinen einige Informationen her. Vielfach leider zu viele.
Diese häufigen Fehler, sollten Ihnen beim Erstellen des Mietvertrages nicht passieren, da sie mitunter teuer werden können:
Viele Mietvertrag-Vorlagen stammen aus Deutschland oder enthalten deutsches Recht.
Immer wieder finden wir in Mietverträgen, mit denen Klienten dann zu uns kommen, Passagen, die sich auf deutsches Recht beziehen. Sie haben in Österreich gar keine Gültigkeit. Oft handelt es sich dabei etwa um Kündigungsgründe, die im Vertrag vereinbart werden. Ist das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) für die Wohnung anwendbar, ist eine Kündigung aber nur sehr eingeschränkt möglich – trotz einer entsprechenden Vereinbarung im Vertrag.
Die Folge davon könnte sein, dass man aufgrund dieses Irrtums den Vertrag als Vermieter gar nicht mehr kündigen kann. Der Mieter wohnt dann auf unbeschränkte Zeit in der Wohnung.
Besser wäre es also gewesen, den Vertrag zeitlich zu beschränken anstatt mögliche Kündigungsgründe zu formulieren. So hat man dann als Vermieter die Wahl ihn weiter zu verlängern, sich einen neuen Mieter zu suchen oder die Wohnung selbst zu nutzen.
Der Mietvertrag ist sehr einseitig und zu mieter- bzw. vermieterfreundlich formuliert, als das gesetzlich notwendig wäre.
Wenn das MRG auf das Objekt anwendbar ist bedeutet das für diesen Fall: Ist der Vertrag zu mieterfreundlich formuliert, gilt was im Vertrag steht. Ist er zu vermieterfreundlich formuliert, gilt was das MRG sagt. Denn das MRG möchte den Mieter schützen. Die Regelungen kann man nur zu Gunsten des Mieters ändern, jede andere Änderung ist ungültig.
Was für den einen Fall ideal ist, kann im nächsten Fall ganz falsch sein.
Das österreichische Mietrecht ist sehr komplex. Vieles ist sehr genau im MRG geregelt, es enthält allerdings auch viele Ausnahmen und Besonderheiten. Ein Vertrag, der für eine Wohnung in Wien, erbaut 1910, gilt, kann für ein Einfamilienhaus in Niederösterreich ungünstig sein. Während für erstere zum Beispiel der Mietzins, den man verlangen darf, beschränkt ist, unterliegen Einfamilienhäuser keiner Regelung. Hier darf man eigene Bestimmungen treffen.
Wird ein Mietvertrag mit solchen oder ähnlichen Fehlern abgeschlossen, kann es passieren, dass der Mieter dann unbefristet im Objekt wohnen darf – mitunter viele Jahre oder Jahrzehnte lang zu einem deutlich zu niedrigen Mietzins.
Ein perfekt auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasster Mietvertrag, zahlt sich also jedenfalls aus.
Diese Auskünfte sind allgemein und unverbindlich. Viele zusätzliche Details können im Einzelfall zu einer anderen Antwort führen. Sollten Sie Informationen zu einem konkret vorliegenden Fall wünschen, beraten wir Sie gerne ausführlich in unserer Kanzlei.
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