Vom Gericht zugesprochene Reparaturkosten sind ein Vorschuss. Sie sollen dazu dienen, dass man die notwendigen Reparaturen nicht mit dem eigenen Geld vorauszahlen oder gar einen Kredit aufnehmen muss.
Im vorliegenden Fall bemängelte ein Landwirt in einem Vorprozess die Arbeit eines Unternehmens. Bei der Begutachtung stellte man tatsächlich Mängel fest. Da das Unternehmen diese nicht selbst beheben wollte, bezahlte es die erforderlichen Reparaturkosten als Vorschuss an den Kunden.
Doch der Landwirt ließ die Mängel in der Folge nicht beheben und hatte auch nicht vor das zu tun. Er war der Meinung, dass ihm das Geld trotzdem zustehe, als Ausgleich für die mangelhafte Arbeit.
Das Unternehmen forderte daraufhin die Summe in einer Klage zurück, was das Gericht zunächst ablehnte.
Kein Kostenersatz für fiktive Reparatur
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hingegen bestätigte diese Ansicht. Denn einen Ersatz von Kosten für eine rein fiktive Reparatur sieht das Gesetz nicht vor. Nur die Wertminderung, die dem Mangel entspricht, bekommt der Landwirt abgegolten. Die restliche Summe muss er an den Unternehmer zurückzahlen. Denn einen Vorschuss für die Reparatur darf man ausschließlich für diesen Zweck verwenden. Man muss im Anschluss auch die Rechnungen als Beleg vorlegen können.
UNSERE TIPPS VOM RECHTSANWALT:
Wie kann man sichergehen, dass der geleistete Schadenersatz für die Behebung des Schadens verwendet wird?
- Für die Berechnung eines Schadens zieht das Gericht einen Kostenvoranschlag heran. Daraus ergibt sich die Höhe des Schadenersatzes.
Nicht selten kommt es in der Praxis jedoch vor, dass Reparaturen danach gar nicht, selbst oder von „Pfuschern“ erledigt werden, um Kosten zu sparen. Übersehen wird, dass einem diese Differenz allerdings nicht zusteht. Schadenersatz soll immer nur den tatsächlichen Schaden abgelten, alles darüber hinaus fällt unter Bereicherung.
Wer Schadenersatz leisten muss, sollte sich daher die entsprechenden Rechnungen vorlegen lassen. Wurde die Reparatur nicht durchgeführt, kann man wie im oben erwähnten Fall die Differenz zurückverlangen.
Die gesamte Entscheidung 1Ob105/19a
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