Eine gute juristische Vorbereitung und das Sammeln von belastendem Material schon vor Einbringung einer Scheidungsklage sicherte den Unterhalt der Ehefrau ab.
Das Verhältnis war lieblos, die Kinder inzwischen erwachsen, man lebte nebeneinander her. Die Ausgangslage war auf den ersten Blick wie bei vielen Scheidungen. Die Ehe war im juristischen Sinne zerrüttet, eine Versöhnung nicht mehr möglich. Beide Partner wollten grundsätzlich die Scheidung.
Wer hat Schuld an kaputter Ehe?
Zu streiten begann man dann allerdings wer die Schuld an dieser Zerrüttung trug, denn das wird relevant wenn es um die Unterhaltspflicht geht. Für die Ehefrau war das ein sehr wesentlicher Punkt, war sie immerhin auf Wunsch ihres Ehemannes jahrelang Hausfrau und Mutter. Sie verfügte deshalb kaum über eigenes Einkommen und in Zukunft daher auch nur über eine sehr geringe Pension.
In der Scheidungsklage wurde dem Mann eine mindestens zweijährige Affäre vorgehalten. Obwohl er immer wieder Nächte außer Haus verbrachte und auch öfters mehrere Tage abgängig war, ohne seine Frau darüber zu informieren, stritt er eine Affäre vehement ab.
Rechtzeitig Beweise sammeln
Bereits vor Einbringung der Scheidungsklage hatte die Frau allerdings einen Detektiv beauftragt ihren Ehemann zu beschatten. Die Liebesbeziehung wurde so fotografisch und somit vor Gericht verwertbar festgehalten. Ebenfalls zuvor kopierte Einzelverbindungsnachweise vom Handy des Gatten bewiesen außerdem, dass diese Affäre bereits mindestens zwei Jahre lang andauerte.
Vor Gericht als Zeugin mit diesen Beweisen konfrontiert, musste die Ehebrecherin schließlich gestehen.
Die Schuld an der Zerrüttung der Ehe wurde überwiegend dem Mann zugesprochen und der für sie so wichtige Unterhalt wurde der Frau gewährt.
Zusätzlich konnten auch die von ihr geleisteten Kosten für den Detektiv im Verfahren berücksichtigt werden und mussten daher ebenfalls zum Großteil vom untreuen Ehegatten übernommen werden.
Die Donnerbauer & Partner Rechtsanwalts GmbH vertrat die Klägerin in diesem Verfahren.