Als Vertreter zahlreicher Gemeinden stellen wir schon länger fest, dass Gemeinden immer häufiger geklagt werden. Ob ein Sturz bei Glatteis, ein Fischbiss im Badeteich, ein Schlagloch auf einem Weg oder eine Verletzung am Spielplatz – viele sehr unterschiedliche Szenarien führen Gemeindevertreter vor den Richter.
Nicht immer wird tatsächlich eine Haftung der Gemeinde oder des zuständigen Bürgermeisters festgestellt, doch häufig ist das abhängig davon, wie gut man sich vorab auf solche Möglichkeiten vorbereitet und die Gefahrenquellen im Auge behält.
Wer Gefahrenquelle schafft, ist verantwortlich
In diesem konkreten Fall hätten wohl die wenigsten Bürgermeister damit gerechnet hier vor den Richter zu müssen. Denn ist tatsächlich die Gemeinde schuld, wenn sich eine erwachsene Frau auf einer Kinderschaukel verletzt?
Diese Frage beschäftigte sogar alle Instanzen und damit kürzlich auch den Obersten Gerichtshof (OGH).
Die Klägerin hatte sich auf einem öffentlichen Spielplatz den Fuß verletzt. Beim Schaukeln auf einer Netzschaukel war sie am Boden hängen geblieben und verlangte daraufhin von der Gemeinde als Spielplatzbetreiberin Schadenersatz. Denn wer eine Gefahrenquelle schafft, muss auch dafür sorgen, dass niemand Schaden erleidet.
Gefahr leicht erkennbar
Grundsätzlich ist es zwar schon so, dass auch Erwachsene die Spielgeräte auf einem öffentlichen Spielplatz benutzen dürfen. Allerdings gibt es laut dem Urteil Einschränkungen dieser allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Sie entfällt sogar ganz, wenn die Gefahr leicht erkennbar ist und sich jeder selbst davor schützen kann. Im vorliegenden Fall hätte die Frau demnach sofort sehen müssen, dass die Schaukel zu niedrig für ihre Körpergröße war und sie diese nicht gefahrlos benutzen konnte. Spätestens jedenfalls dann, als sie sich hineinsetzte.
Eine Haftung der Gemeinde hat hier also auch der OGH, wie schon die Gerichte vor ihm, nicht festgestellt.
Die gesamte Entscheidung 3Ob62/18s
UNSERE TIPPS VOM RECHTSANWALT:
Wie Sie sich als Gemeinde vor ungeahnten Haftungen bestmöglich absichern können
- Führen Sie schriftliche Dokumentationen. Bei möglichen Gefahrenquellen wie Spielplätzen, Bäumen, Wegen, etc. ist es ratsam regelmäßig Überprüfungen durchzuführen und das auch schriftlich zu dokumentieren. Im Falle des Falles können Sie dann einem Richter plausibel erklären, dass Sie das Bestmögliche getan haben und die Gefahrenquelle zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bestanden hat.
- Sind Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst. Wenn Sie einen Spielplatz, einen Badesee, einen Sportplatz als Gemeinde aktiv anbieten und bewerben, müssen Sie sich bewusst sein, dass sie den Benutzern gegenüber eine gewisse Verantwortung und Haftung haben. Kümmern Sie sich daher verlässlich um die Pflege, Instandhaltung und Wartung und dokumentieren Sie diese ebenfalls.
- Hören Sie auf Beschwerden. Wenn bereits alle im Ort über einen Mangel Bescheid wissen und diesen vielleicht sogar schon an Mitarbeiter der Gemeinde gemeldet haben, wird man dem Bürgermeister im Falle eines Unfalles schwer glauben, dass er als einziger nichts gewusst hat. Besser ist es dem nachzugehen und tätig zu werden und das ebenfalls wieder zu dokumentieren. Auch wenn die Beschwerden sich doch als haltlos herausstellen, haben Sie dann einen Nachweis für den Fall der Fälle.
Diese Auskünfte sind allgemein und unverbindlich. Viele zusätzliche Details können im Einzelfall zu einer anderen Antwort führen. Sollten Sie Informationen zu einem konkret vorliegenden Fall wünschen, beraten wir Sie gerne ausführlich in unserer Kanzlei.
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