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Schadenersatz: Arzt vergaß Fremdkörper in Operationswunde

Kein Mensch ist unfehlbar. Auch Ärzte nicht. Wenn aber ein Fehler gemacht wurde und die Patientin deshalb leidet, sollte man das auch eingestehen.

Kleine Operation nach Verletzung mit Pflanzendorn stand am Beginn

Das ist leider im vorliegenden Fall erst nach einem  Jahr immer wiederkehrender Schmerzen geschehen.

Bei der Gartenarbeit zog sich eine Niederösterreicherin eine  Verletzung durch einen Pflanzendorn am Finger zu. Es folgte eine Operation im nächsten Landesklinikum; die Ärzte legten danach einen Drainage-Schlauch ein und kontrollierten die Wundheilung ambulant. Diese schritt in den ersten Tagen auch gut voran.

Rund zwei Wochen nach der Erstbehandlung entstand jedoch eine deutliche Schwellung am Finger und die Schmerzen wurden wieder stärker. Regelmäßige Besuche und Behandlungen im Krankenhaus brachten keine Besserung. Über Wochen hinweg schmerzte der Finger und je nach Belastung entstanden wiederholt starke Schwellungen. Keine der Behandlungen brachte eine Besserung. Über ein ganzes Jahr lang haben die Ärzte im Landesklinikum die Frau immer wieder vertröstet und Geduld von ihr verlangt.

Fremdkörper in Wunde vergessen

Nachdem die Beschwerden auch fast ein Jahr nach der Behandlung wieder unerträglich waren, suchte die 46-Jährige erstmals einen Orthopäden auf. Er riet ihr zu einer Ultraschall-Untersuchung.

Diese führte zum eindeutigen Ergebnis: Ein Teil des Drainage-Schlauchs war im ehemaligen Wundbereich zurückgeblieben. Noch am selben Tag wurde der Finger neuerlich operiert und der Teil des Drainage-Schlauchs aus der Wunde entfernt.

Schadenersatz für Folgen der Fehlbehandlung gefordert

Gleich nach der zweiten Operation wandte sich die Niederösterreicherin an ihren Rechtsanwalt, um für die Schmerzen aus der Fehlbehandlung einen angemessenen Schadenersatz zu bekommen. Dieser konnte nach anwaltlicher Intervention und Einholung eines Sachverständigengutachtens das Schmerzengeld konkretisieren und einen Betrag von 3.700 Euro für die Frau erwirken.

 

UNSERE TIPPS VOM RECHTSANWALT:
Was ist zu tun, wenn man Schadenersatz nach einer medizinischen Fehlbehandlung geltend machen möchte?
  • Schalten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt ein. Dieser hilft auch die Dokumentation der Behandlung zu sichern. (Leider ist es bereits vorgekommen, dass Krankengeschichten „ausgedünnt“ wurden, wenn Patienten unvorbereitet und vorschnell Ansprüche stellen.)
  • Heben Sie möglichst alle Quittungen für Medikamente und Behandlungen auf.
  • Notieren Sie alle Fahrten ins Krankenhaus oder heben Sie Belege auf, falls Sie diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Alle diese Ausgaben kann man beim Schädiger rückfordern.
  • Notieren Sie bei anhaltenden Schmerzen über einen längeren Zeitraum täglich ihren Zustand. So kann man auch später noch nachvollziehen und belegen, wie stark Ihre Schmerzen waren.
  • Braucht man Hilfe bei den täglichen Erledigungen im Haushalt, stehen auch die Kosten für eine Pflege- und Haushaltshilfe zu.

Die Donnerbauer & Partner Rechtsanwalts GmbH vertrat die Geschädigte in diesem Verfahren.

Diese Auskünfte sind allgemein und unverbindlich. Viele zusätzliche Details können im Einzelfall zu einer anderen Antwort führen. Sollten Sie Informationen zu einem konkret vorliegenden Fall wünschen, beraten wir Sie gerne ausführlich in unserer Kanzlei.

 

Haben Sie konkrete Fragen? Dann vereinbaren Sie gleich ONLINE einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei.

Bildnachweis: Pixabay, CCO