Im Zuge eines Scheidungsverfahrens gibt es oft auch Streitigkeiten um die gemeinsamen Kinder.
Hier sind die Obsorge, das Kontaktrecht und natürlich auch der Kindesunterhalt zu regeln.
Es ist zu beachten, dass die Elternschaft weiterhin aufrecht bleibt, auch wenn man sich als Paar trennt. Umso wichtiger ist es, dass man Lösungen findet, mit denen man den gemeinsamen Kindern und deren Wohl gerecht wird. Das Kindeswohl steht an oberster Stelle.

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