Manchmal fällt es einem als Bürger schon schwer zu verstehen, was Behörden mit bestimmten Forderungen bezwecken. Welchen Sinn hat es etwa, wenn ein junger Mann nach der Matura und dem Präsenzdienst ein halbes Jahr lang „irgendeine Studienrichtung“ studieren soll, um seinen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu verlieren?
Genau das hat das zuständige Finanzamt der Mutter eines 20-jährigen Niederösterreichers geraten. Dieser hat im Jänner seinen Präsenzdienst abgeschlossen. Zum ehestmöglichen Zeitpunkt, nämlich im April, hat er die Aufnahmeprüfung für sein Wunschstudium an der Fachhochschule absolviert und bestanden.
Da die Studienrichtung immer nur im Wintersemester startet, konnte er somit frühestens im September beginnen. Dennoch wies das zuständige Finanzamt die Auszahlung der Familienbeihilfe zwischen Jänner und August ab, weil der Sohn laut Meinung der Behörde sein Studium nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt begonnen hätte.
Die wörtliche Begründung in der Beschwerdevorentscheidung: „Da Ihr Sohn nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Beendigung seines Präsenzdienstes – das ist im Sommersemester 2019 – mit (irgend)einem Studium begonnen hat, steht für den Beschwerdezeitraum (Jänner 2019 bis August 2019) keine Familienbeihilfe zu.“
Was wäre die Konsequenz davon „irgendein Studium“ zu beginnen?
- Handelt man nach den Empfehlungen der Finanzbehörden, kostet es dem Staat nicht nur die rund € 1.800 an Familienbeihilfe für diesen Zeitraum, sondern zusätzlich noch die deutlich höheren Kosten, die anfallen um für ein halbes Jahr einen Studienplatz zur Verfügung zu stellen. Nämlich einen Studienplatz in einer Studienrichtung, die der junge Mann überhaupt nicht studieren möchte und nach einem Semester auch garantiert wieder verlässt. Laut Medienberichten wären das in einem technischen Studium, das zur Ausbildung des Mannes passt, rund € 7.000 für das eine Semester.
- Hinzu kommt, dass nicht der junge Mann aus Jux ein halbes Jahr mit Reisen, Partys oder sonstigen Vergnügungen vertrödelt hat. Er hat es als Präsenzdiener der Republik geopfert. Garantiert wäre es ihm auch lieber gewesen bereits unmittelbar nach der Matura mit seinem Wunschstudium zu beginnen und nicht ein ganzes Jahr zu verlieren.
An Österreichs Universitäten müssen aktuell in immer mehr Studienrichtungen Aufnahmetests eingeführt werden, da die Plätze begrenzt sind. Kann es da wirklich das Ziel der Behörden sein diese Plätze mit Studierenden zu befüllen, die nie das Ziel haben diese Studienrichtung auch weiterzuverfolgen? Nur um nicht die Familienbeihilfe in dieser Zeit zu verlieren?
Als rechtliche Vertreter der Mutter hat die Donnerbauer & Partner Rechtsanwalts GmbH nun verlangt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen. Bereits nach kurzer Zeit folgte das eindeutige Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts.