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Wer hat das Sorgerecht fürs gemeinsame Kind

Ein Kind zu bekommen ist ein sehr emotionaler Moment für eine junge Familie, vieles im Alltag verändert sich. Auch vor dem Gesetz ist man dann nicht mehr nur für sich alleine verantwortlich.
Wer ein Kind zur Welt bringt, hat danach gesetzlich das Recht und die Pflicht sich um dessen Pflege und Erziehung sowie um die Vermögensverwaltung und dessen Vertretung zu kümmern. Dies wird unter dem Begriff „Obsorge“ zusammengefasst. Die Obsorge endet wenn das Kind volljährig wird.

Alleinige oder gemeinsame Obsorge?

Wird ein Kind während aufrechter Ehe der Eltern geboren, sind automatisch beide gemeinsam obsorgeberechtigt. Übrigens zuerst einmal auch dann, wenn der Mann nicht der leibliche Vater ist.

Sind die Eltern nicht verheiratet, steht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass beide Elternteile gemeinsam vor einem Standesbeamten einmalig beschließen, die gemeinsame Obsorge zu übernehmen.
Leben die Eltern außerdem getrennt, müssen sie zusätzlich noch bestimmen, wer von beiden das Kind hauptsächlich betreuen wird.
Allerdings muss für eine gemeinsame Obsorge ein sogenanntes „Mindestmaß an Kommunikation“ bestehen. Denn die Idee dahinter ist es, dass tatsächlich Entscheidungen, die das Kind betreffen dann gemeinsam getroffen werden. Können die Eltern also keine zwei Sätze wechseln, ohne sofort zu streiten, wird eine gemeinsame Obsorge nicht sinnvoll sein.

Über jede weitere Änderung der Obsorgeregelung muss das Gericht entscheiden.

Wer muss Alimente zahlen?

Leben die Eltern getrennt, wird ein Elternteil bestimmt, bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhält. Dieser leistet seinen Unterhalt als sogenannten Naturalunterhalt (Wohnung, Essen, etc.) während der andere Elternteil einen entsprechenden Geldbetrag, die sogenannten Alimente, beisteuert.
Auch wenn dieses Geld bei minderjährigen Kindern von Elternteil an Elternteil bezahlt wird, ist es Geld, das dem Kind zusteht und worauf das Kind Anspruch hat. Deshalb kann rechtlich auch nicht darauf verzichtet werden.

Zu viel Geld verdirbt den Charakter

Die Höhe der Unterhaltszahlungen variiert jedoch. Sie hängt vom Alter des Kindes, dem Einkommen der Eltern und vermehrt auch davon ab, in welchem Ausmaß das Kind von beiden Elternteilen betreut wird. Von der Rechtsprechung wurden jedoch gewisse Prozentsätze errechnet und festgelegt, die man Mithilfe des Unterhaltsrechners anwenden kann.

Dass der Unterhalt kein Fixbetrag ist, liegt daran, dass das Kind am Lebensstil und dem entsprechenden Wohlstand der Eltern teilhaben soll, auch wenn es nicht bei dem besser verdienenden Elternteil lebt. Allerdings gibt es dabei eine Grenze nach oben, die sogenannte „Playboygrenze“. Denn zu viel Geld verdirbt den Charakter, finden die Gerichte.

Wie oft darf ein Elternteil sein Kind sehen?

Früher nannte man es Besuchsrecht und meinte damit, dass Kinder getrennter Eltern meist jedes zweite Wochenende bei Papa verbrachten. Heute versucht man immer mehr beide Elternteile gleichermaßen am Leben ihrer Kinder teilhaben zu lassen, auch was die Betreuung im Alltag betrifft. Die Idee ist, dass die Beziehung zwischen Eltern und Kind weiter fortbesteht. Beide Elternteile sollen auch während der Woche die Kinder betreuen, von der Schule abholen, Hausübung machen, zum Fußballtraining oder in die Musikschule bringen und nicht mehr einer – oft auch unfreiwillig – nur für Ausflüge und Spaß am Wochenende zuständig sein.

Ideal wäre es, wenn beide Elternteile mit dem Kind einvernehmlich das Kontaktrecht regeln. Ist das nicht möglich, muss bei Gericht ein Antrag auf Festlegung des Kontaktrechts gestellt werden, dieses muss dann darüber entscheiden.

Kontaktrecht darf kein Druckmittel sein

Allerdings sieht das Gesetz kein fixes Ausmaß an Kontakten vor. Das Gericht versucht dabei das Alter, die Bedürfnisse und Wünsche des Kindes sowie die Intensität der bisherigen Beziehung zu berücksichtigen. Schwierig wird es dann, wenn ein Elternteil dem anderen das Kind schon über einen längeren Zeitraum hinweg ungerechtfertigt vorenthalten hat. Dann muss meist eine langsame Wiederannäherung erfolgen und der Kontakt kann erst mit der Zeit wieder intensiviert werden.

Da das Kontaktrecht ebenfalls ein Recht des Kindes ist, besteht es auch dann, wenn der Elternteil mit der Unterhaltszahlung im Verzug ist. Es darf nicht als Druckmittel verwendet werden.

Wer hat die Obsorge, wenn die Eltern in einer Lebensgemeinschaft leben?

Wie oben bereits erwähnt hat in Österreich außerhalb der Ehe grundsätzlich immer die Mutter die alleinige Obsorge. Eine gemeinsame Obsorge kann jedoch einmalig bestimmt werden.

Trennen sich die Eltern, gelten dieselben Bestimmungen wie sie oben bereits erläutert wurden.

Nicht vergessen werden darf jedoch, dass Obsorge und Kontaktrechte immer sehr auf die persönliche Situation hin abgestimmt werden sollen und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen muss. Die beste Lösung für alle ist daher im Einzelfall zu beurteilen. Dabei helfen wir natürlich gerne.

Haben Sie konkrete Fragen? Dann vereinbaren Sie gleich ONLINE einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei.

 

Bildnachweis: Pixabay, CCO